Ferienwohnung mit Blick auf die Burg Stargard


Impressum

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Verantwortlich:

René Zerbe

Kontakt:

René Zerbe Stargarder Straße 1a 17094 Burg Stargard eMail: kontakt@seenplatte-fewo.de

Hausordnung und AGBs:

Unsere Hausordnung Allgemein ist zu beachten: Falls Sie in unserer Unterkunft etwas vermissen, Nachbesserungsbedarf besteht oder wir Ihnen irgendwie behilflich sein können, wen- den Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte behandeln Sie die Einrichtung fürsorglich. So fühlen sich auch die nächsten Gäste bei uns wohl. Falls ein Schaden an der Einrichtung entsteht, teilen Sie uns dies bitte mit. Informieren Sie uns spätestens bei Abreise. Meist sind diese Angelegenheiten schnell und unkompliziert über die Haftpflichtversicherung lösbar. Die Küche: Bitte spülen Sie Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen vor der Abreise. So finden die nächsten Gäste stets saubere Küchengegenstände vor. Entsorgen Sie bitte alle Lebensmittel vor der Abreise. Bitte hinterlassen Sie die Küche so, wie Sie sie beim nächsten Besuch vorfinden möchten. Das Bad: Das Bad wird regelmäßig gereinigt. Bitte öffnen Sie nach dem Duschen 15 Minuten die Fenster. Schalten Sie während dieser Zeit die Heizung ab. Entsorgen Sie bitte keine Essensreste in Toilette, Dusche oder Waschbecken. Nutzen Sie stattdessen die vorgesehenen Müllbehälter. Die Mülltrennung: Bitte trennen Sie den Müll in die vorgesehenen Behälter. Heizung / Lüften: Bitte lüften Sie die Räumlichkeiten täglich für mindestens 10 Minuten. Stellen Sie die Heizung bei geöffnetem Fenster ab. Bitte programmieren Sie die Heizanlage nicht um. Nichtraucher: In unserer Unterkunft ist das Rauchen nicht gestattet. Bitte rauchen Sie draußen. Unsere Ruhezeiten / Mittagszeiten:  Die Nachtruhe ist in der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr, die Mittagsruhe von 12:00 bis 15:00 Uhr einzuhalten. Ihre Pflicht zur Sorgfalt: Bitte schließen Sie alle Fenster und Türen vor Verlassen der Unterkunft. Bei Einbruch oder Diebstahl übernehmen wir keinerlei Haftung. Kontrollieren Sie außerdem, ob alle Lichter sowie der Herd und Backofen ausgeschaltet sind. Wertgegenstände: Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände und Garderobe. Schlüssel: Als Mieter erhalten Sie von uns mindestens einen Schlüssel. Der Verlust eines Schlüssels erfordert den Austausch der gesamten Schließanlage. Die Kosten dafür trägt der Verursacher. Parken: Bitte nutzen Sie nur ausgewiesene / öffentliche Stellflächen und achten Sie auf eventuelle Stellzeiten. Weiteres: Bitte programmieren Sie Geräte wie den Fernseher nicht um. Nicht angezeigten Personen ist keine Übernachtung in der Unterkunft gestattet. Tragen Sie Möbel aus der Inneneinrichtung nicht nach draußen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Urheberrecht: Alle auf dieser Homepage befindlichen Fotos, Logos, Abbildungen oder Illustrationen unterliegen dem Deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind entsprechend gekennzeichnet. Eine Verwendung auf anderen Seiten oder Publikationen ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

AGB FÜR DIE VERMIETUNG DES APPARTEMENTS René Zerbe
§ 1 . Geltung der AGB (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartmens sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. (3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage (online) ein oder richten Sie bitte schriftlich an info@seenplatte-fewo.de oder rufen uns an. Können wir Ihnen das gewünschte Apartment in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung des gebuchten Apartments sowie die Rechnung nach Anreise. Die Reservierung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen Die Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Die jeweils gültigen Zahlungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Buchungsplattform oder Homepage.Für Buchungsplattformen, Reiseveranstalter oder Reisebüros mit denen ein gesonderter Vertrag geschlossen wurde, gelten die im Vertrag angeführten Zahlungsbedingungen.
§ 4 An- und Abreise Am Anreisetag steht das Appartement ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Appartement ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist das Appartement bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Appartement ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
§ 5 Apartement Das Apartement wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet 50,00 Euro. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Appartement vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Appartements, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6 Haustiere Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Appartement nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
§ 7 Aufenthalt Das Appartement darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt: Abhängig von dem Rücktrittsdatum vom Mietvertrag ist der Mieter, verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Erfolgt die Stornierung 14 Tage vor Anreise erhält der Kunde die angefallenen Reisekosten zurückerstattet. Bei Stornierungen von 14 bis 7 Tage vor Anreise beträgt die Entschädigung 60% des vereinbarten Preises. 7 Tag vor Anreisetag oder bei Nichtanreise beträgt die Entschädigung 100% des vereinbarten Preises Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§10 Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält im Appartement einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§11.2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§12. Schriftform Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchung akzeptiert.
§13. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 14 Gerichtsstand Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht Neubrandenburg zuständig.

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